Der Dampferspiegel vor Augen unserer Gesetzgebung

Immer das gleiche

Das Thema ist und bleibt das gleiche wie mittlerweile schon seit Jahren: die E-Zigarette erfährt in der Schweiz Einschränkungen, so lange sie als «Lebensmittel» klassifiziert wird. Doch an der Klassifizierung wird sich erst etwas ändern, wenn das neue Tabakgesetz realisiert wird. Und dafür, dass das nicht so bald geschieht, ist gesorgt.

Zahlreiche fachlich kompetente Stellen, wie sogar das BAG selbst sowie jede Menge Ärzte, Dampfershops sowieso und auch die Stelle Sucht Schweiz, wissen, was Sache ist: die E-Zigarette ist wohl nicht gesund (man kennt ihre Langzeitwirkungen nicht), doch ist sie allemal besser als die Zigarette.

Aktuelle Berichte zur E-Zigarette

Im neusten Bericht «Suchtpanorama» liest man, dass rund ein Viertel der Schweizer rauchen. Dieser Wert ist seit Jahren stabil und führt zu jährlich rund 9500 Toten. Nun könnte man ja hoffen, dass unser Bundesamt für «Gesundheit» irgendetwas unternimmt, um auch wirklich für die Gesundheit der Bevölkerung zu sorgen. Ein ganz guter Ansatz wäre da ja die E-Zigarette. Dumm nur, dass der Bund kräftig mitverdient an den vielen Rauchern und die Tabaklobby wohl auch noch das eine oder andere Scherflein beisteuert in die Kasse der Verwaltung. Da möchte natürlich niemand den Riegel schieben und gutes Geld verlieren, verstehen wird.

Immerhin, man will es sich ja mit grossen Tabakkonzernen nicht verderben, sind deren Produkt, die ganz frech auch unter der Bezeichnung «E-Zigarette» laufen, in der Schweiz zum Verkauf zugelassen. Dies, obwohl sie Nikotin enthalten – aber eben, die gehören halt auch zur Kategorie «Tabakwaren».

Dampfshops hingegen dürfen weiterhin kein Nikotin in den Liquids verkaufen. Und dieses Verbot steckt dann auch noch unter dem Deckmäntelchen «Jugendschutz», denn wir wollen ja keine Minderjährigen zum Dampfen verführen.

E-Zigarette als Einstiegsdroge

Also ehrlich – ich mag ja nicht so gescheit sein wie Bundesbeamte, aber nachdem die E-Zigarette mit nikotinfreiem Liquid als «Lebensmittel» eingestuft ist, darf man diese problemlos an Kleinkinder verkaufen, wenn man das für ok hält. Und ich kann mir recht gut vorstellen, dass die Jugendlichen durchaus angesprochen werden von den zahlreichen kreativen Geschmacksrichtungen der Liquids – aber genau das ist ja im Moment zulässig!

Verboten wird nur das Nikotin – und nach dem fragt kein Jugendlicher, der mit Dampfen anfangen will. Stattdessen sucht das der Raucher, der endlich aufhören will. Nur leider in der Schweiz vergeblich, weil unsere Regierung zwar ganz genau weiss, dass diese Lösung viel besser wäre und gerne auch Hand in Hand mit einem Verkaufsverbot an unter 18-jährige sowie einem sinnvollen Werbeverbot gehen könnte, aber eben doch keinen Schritt in diese Richtung macht.

Oder doch nur ein Politikum?

Findet sich dann mal ein kritischer Geist in Bundesbern, wird diesem sofort nahegelegt, den Mund zu halten um die Tabakler nicht zu verärgern, denn diese wollen natürlich keine Werbeeinschränkungen, damit die kontante Zahl von 25% Rauchern in der Schweiz ja nicht fällt.

Es ist immerhin ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, denn grosse Organisationen wie Sucht Schweiz kein Blatt vor den Mund nehmen und analysieren, was sich im Bereich «Sucht» so tut – sehr gerne veröffentlichen wir deshalb an dieser Stelle deren aktuellen Bericht «Suchtpanorama» ebenso wie übrigens auch das Faktenblatt zur E-Zigarette.

Wir hoffen, dass noch viele weitere Berichte unserer Bundesverwaltung den Spiegel vorhalten und diese endlich auch einmal willig sind, genauer hinzusehen und zu entdecken, wie sie gleich noch viel besser aussehen könnten. 

Die mit einem * markierten Felder sind Pflichtfelder.