Update zum amerikanischen Dampfermarkt

Heute, ein Jahr nach unserem Bericht zum amerikanischen Markt mit seinen Regulierungen, hat sich doch Einiges bewegt. Bei unserer diesjährigen Sommerreise trafen wir wieder auf eine viel optimistische Stimmung bei unseren Dampfshop-Kollegen. Im Grossen und Ganzen ist der Verkauf von Zigaretten und dem nötigen Zubehör wesentlich entspannter geworden.

Trotzdem gibt es einige Regeln, die zu beachten sind. Natürlich gelten diese für die Schweiz so nicht, da wir hier ja gar keine Gesetzgebung haben. Es schadet aber sicher nie, das Ausland zu beobachten und zu wissen, was auf einen zukommen könnte. Wer weiss, vielleicht tut das unsere BAG ja auch einmal, vorausgesetzt, es beschäftigt sich überhaupt endlich einmal mit der E Zigarette.

Hier also die aktuelle timeline fürs Dampfen in den USA

August 2016

  • E-Zigaretten dürfen nur noch an über 18-jährige verkauft werden
  • es ist nicht mehr erlaubt, zu degustieren
  • der Verkauf von E-Zigaretten in Automaten ist untersagt
  • es muss sichergestellt sein, dass das Verkaufsgeschäft sehr sauber geführt wird
  • neue Produkte dürfen nur noch bedingt auf den Markt gebracht werden

Dezember 2016

  • Vapeshops müssen sich registrieren
  • die letzten müssen sämtliche Produkte im Verkauf registrieren lassen und diese Infos halbjährlich updaten

Februar 2017

  • die grossen Produzenten von Liquids müssen ihre Inhaltsstoffe detailliert melden
  • bestimmte vorgegebene Dokumente müssen von den grossen Herstellern eingereicht werden

August 2017

  • die kleinen Produzenten von Liquid müssen nun ihre Inhaltsstoffe melden
  • ebenso müssen nun auch kleinere Produzenten den Papierkrieg führen
  •  bestimmte Werbeaussagen, welche die E Zigarette als »ungefährlicher als Zigaretten» einstufen, dürfen nicht mehr gemacht werden

Februar 2018

  • die Dokumente zur substantial equivalence authorization  müssen eingereicht werden, damit die Produkte die vor August 2016 auf dem Markt waren, weiterhin verkauft werden dürfen.

Mai 2018

  • die Verordnungen zu den nötigen Textinformationen auf den Etiketten von Liquid müssen eingehalten werden. Dazu gehören Informationen über den Herstellungsort, den Anteil einheimischer Rohmaterialien, etc.  Zudem muss nun zwingend der Hinweis «contains nicotine» auf den Liquids stehen, selbst wenn diese kein Nikotin enthalten. Dann wiederum gilt die Information 0 mg. gerade bei Schweizer Zollbehörden sorgt diese Bezeichnung, die bereits heute häufig anzutreffen ist, für Verwirrung.
  • Richtig spannend wird es, wenn dann auch der neue Hinweis «sale only allowed in the USA» auf den Produkten stehen muss…

August 2018

  • Die PMTA-Anträge für alle Produkte, die vor August 2016 auf dem Markt waren, müssen eingereicht werden.

August 2019

  • Das FDA verlangt ausführliche Berichte zur Schädlichkeit der Produkte.

 

August 2022

  • nun müssen für sämtliche Produkte zahlreiche Berichte ausgefüllt werden und dem FT vorliegen. Aktuell ist dies die letzte deadline die bekannt ist.

 

Was bedeutet das genau?

Die Regulierungen der amerikanischen Behörde sind immer noch ein riesiges Paket. Im ersten Anlauf wurde sehr viel vorgeschrieben, dass dann doch nicht durchgesetzt werden konnte. Nun wurde einiges überarbeitet und Fristen verlängert, sodass die Dampfindustrie neue Wege finden kann. Tatsächlich ist es aber so, dass auch trotz dem Wissen, dass die E Zigarette eine sinnvolle Alternative zu Zigarette ist, politische Fäden gezogen werden. Noch schafft es die Tabakindustrie, der Dampfindustrie Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Missbraucht wird dazu das FDA.

Wir wundern uns über einige Richtlinien, fürchten diese aber nicht wirklich. Bis zur endgültigen Umsetzung aller Vorgaben kann noch vieles passieren. Denn wir haben ja bereits festgestellt, dass einige Vorgaben, die mittlerweile theoretisch umgesetzt sein müssten, ganz einfach von den Herstellern ignoriert oder umgangen werden. 

Alles wird nur halb so heiss gegessen wie gekocht...

Und in der Schweiz?

In unserem Land sind wir weiterhin in der unangenehmen aber doch komfortablen Lage, keine klaren Gesetze zur E Zigarette zu haben. Dies ist insofern unangenehm, als dass der Verkauf nikotinhaltiger Liquids nicht zulässig ist. Andererseits ist es aber bestimmt viel einfacher, nicht ganz so viele Hindernisse auf dem Markt anzutreffen, wie dies in den USA zunehmend zu erwarten ist.

Wir freuen uns, wenn auch in der Schweiz irgendwann eine klare Regelung definiert wird. Und wir hoffen, dass diese vernünftig ausfallen wird. Vernünftig bedeutet für uns, dass

  • die E Zigarette an über 18-jährige verkauft wird
  • Werbeeinschränkungen definiert werden
  • nikotinhaltige Liquids zum Verkauf freigegeben werden
  • die Qualität der Geräte und auch Liquids sichergestellt werden kann

Einem tollen Dampferlebnis steht dann nichts mehr im Weg!

Tags: Gesetz, USA

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