Viel heisse Luft und erst recht Dampf!

Zurück von unserer ausgiebigen USA-Reise sitzen wir nun in der wunderbar neutralen Schweiz und führen uns die aktuelle Lage auf dem Dampfermarkt zu Gemüte. Dies natürlich nicht, ohne dabei ein paar der feinen mitgebrachten Liquids zu degustieren.

Ich nehme mal vorweg, dass wir den Eindruck bekommen, dass weltweit ganz schön viel heisse Luft geblasen wird, wenn es ums Dampfen geht. Denn Dampfer lassen sich irgendwie nicht unterkriegen und das ist auch richtig so!

In den USA war der E-Zigaretten-Stichtag schon

In den USA hat das FDA ja am 8.8.2016 gnadenlos zugeschlagen. Ab dann dürfen dort keine neuen Geräte mehr entwickelt werden und auch keine neuen Liquids, siehe dazu auch unseren Blog.

Immerhin haben die Amis keine Lust, klein bei zu geben und suchen nach Schlupflöchern, die sie dann auch hemmungslos nutzen, siehe unser Blog.

Mit in unserem Gepäck haben wir deshalb doch auch den einen oder anderen neuen Artikel gebracht, der eben doch wider aller Erwartungen neu entwickelt wurde. Einzig der Import bereitet uns im Moment noch etwas Kopfzerbrechen, aber hey, auch wir werden die nötigen Schlupflöcher finden.

Und die E-Zigarette in Europa?

In Europa geht es aber nun auch ans Eingemachte, denn die TDP2 wird nun tatsächlich umgesetzt, nachdem dies eigentlich bis Mai hätte erfolgen müssen. Ab November soll aber knallhart geprüft und allenfalls gebüsst werden, wenn Richtlinien nicht eingehalten werden.

Die TDP2 ist die neue Tabakrichtlinie in der EU. In dieser geht es vor allem um Zigaretten, aber im Artikel 20 werden E-Zigaretten geregelt.

Im Wesentlichen gilt da nun folgendes:

  • Nikotinhaltige Flüssigkeiten dürfen nur noch in Behältern von maximal 10ml abgegeben werden.
  • Die Nikotinkonzentration wird auf 2% reduziert werden, es werden also maximal 20mg pro 1ml Liquid zugelassen sein.
  • Nikotinhaltige Flüssigkeiten die bereits in Behältern verkauft werden (Pods) , also beispielsweise für Cig-a-likes, dürfen 2ml nicht überschreiten.
  • E-Zigaretten und Behälter für Nikotinhaltige Flüssigkeiten müssen kinder- und manipulationssicher und bruch- und auslaufsicher sein.
  • Vitaminzusätze, Stimulanzien und Farbstoffe werden als Inhaltsstoffe verboten.
  • Ein Drittel jeder Verpackungsoberfläche wird mit Warnhinweisen zur Gefährlichkeit von Nikotin bedruckt oder beklebt sein (gemäß Artikel 12 Absatz 2 zur Warnung auf Tabakerzeugnissen).
  • E-Zigaretten-Werbung im öffentlichen Raum ist weitestgehend verboten.
  • Jedes Produkt muss einen Beipackzettel mit einer Reihe festgelegter Informationen beinhalten.
  • Neue Produkte müssen den zuständigen Behörden sechs Monate vor Markteintritt angezeigt werden.
  • Der Verkauf von Clonen (Kopien) ist untersagt
  • Nachfüllbare Produkte (z.B. Tanks) könnten verboten werden, da sie keinen Mechanismus haben, der das nachfüllen ohne Leckage garantiert
  • Verdampferköpfe könnten ebenfalls verboten werden, da das Auswechseln als «Eingriff ins Gerät» gewertet werden kann und dies nicht erlaubt ist
  • Regelbare Geräte könnten verboten werden, da eine E-Zigarette einen konsistenten Level an Nikotindosis abgeben muss und dies mit veränderbaren Watt- und Voltwerten nicht geht. Noch gilt, dass variable Leistungseinstellungen dem normalen Gebrauch entsprechen, aber das kann rasch ändern.

Die neue EU-Regulierung sieht also übel aus.

Es ist aber so, dass nicht in Sachen E-Zigarette wirklich «verboten» ist. Lediglich in den Handel dürfen die Produkte nicht gebracht werden. Der feine Unterschied liegt darin, dass ich als Konsument also durchaus 30 ml-Flaschen besitzen darf oder was der Geier sonst reguliert wird – nur der Händler darf mir das Zeug bald nicht mehr verkaufen, in der EU.

Auch bei den Aromen zieht keine wirkliche Schlechtwetterfront auf, denn diese sind mehrheitlich als Lebensmittelzusätze zugelassen und daran wird niemand rütteln können.

Selbst das Werbeverbot macht wenig Angst, denn alles was auf Social media-Kanälen läuft – und das ist die meiste Werbeinformation zu E-Zigaretten, kann gar nicht wirklich limitiert werden.

Und last but not least ist auch noch nicht wirklich klar, ab wann das Gesetz definitiv gültig ist. Da es die gesamte Tabakindustrie betrifft, ist der Widerstand, vor allem von grossen Tabakkonzernen, riesig. Die Abverkaufsfrist für «alte» Produkte muss also zuerst noch ganz klar definiert werden und da streiten sich die Grossen nun auch tapfer für die Kleinen mit.

Und was macht die Schweiz in Sachen Dampfen?

In der Schweiz fahren wir wieder einmal unser Sonderzüglein – und für einmal ist uns das sogar recht!

Bei uns lässt sich die Regierung und das BAG weiterhin nicht dazu hinreissen, irgendein Gesetzt zu definieren, geschweige denn, in Kraft zu setzen. So lassen uns die meisten der international neuen Regulierungen kalt. Und ganz besonders, weil wir hier ja keine nikotinhaltigen Produkte verkaufen, räusper.

Der Import vieler Produkte ist zwar noch mühsamer geworden und alles, was aus dem EU-Raum kommt, wird voraussichtlich etwas teurer werden. Das ärgert nicht nur den Konsumenten, sondern natürlich auch den Händler, dessen Kunden gerne im Ausland einkaufen, weil es da auch Nikotin gibt und die Preise eben auch attraktiv sind.

Dennoch spielt die Zeit für Schweizer Händler. So lange hier noch nicht gesetzlich geregelt ist, gibt es ausser dem Nikotinverbot nur ganz wenige Einschränkungen. Und in Anbetracht dessen, was sich in der weiten Welt so tut, akzeptieren wir das doch gerne, oder öpe nöd?

Wir bleiben für euch auf Beobachtungsposten, importieren alles, was Sinn macht und möglich ist und hoffen drauf, dass denen das Gehirn mal richtig durchgelüftet wird und anerkannt wird, dass das dampfen so übel gar nicht ist und allemal besser als die Qualmerei vieler Schadstoffe. Wir hier geben auf jeden Fall erst recht Dampf!

Dieser Artikel widerspiegelt die persönliche Meinung von Anna Schreiber

Tags: USA

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